Leistungen

Im Interesse der Eigentümer

Als Verwalter sind wir Vertreter des Eigentümers. In seinem Interesse steht die Ertragsoptimierung, auch mit Blick auf die Nebenkosten im Sinne der Mieter, immer im Vordergrund unserer Arbeit. Wir übernehmen sämtliche Leistungen, die die professionelle Verwaltung von Immobilien im kaufmännischen, technischen und rechtlichen Bereich erfordert.

Die spezifischen Anforderungen bei Gewerbeobjekten und umfangreichen Immobilienbeständen werden ebenso berücksichtigt wie die Interessen von Wohnungseigentümergemeinschaften. Ein transparentes, vollumfängliches und rechtssicheres Reporting – auch unter steuerlichen Aspekten – ist ebenso selbstverständlich wie die Präsenz unserer Verwalter vor Ort.

Mietverwaltung

Kaufmännische Verwaltung

  • Erarbeitung von individuellen Mietvertragsunterlagen
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Abnahme und Übergabe der Mieteinheiten (Gewerbeeinheiten/Wohneinheiten)
  • Buchung und Überwachung der Mietzahlungen
  • Führung von Hauskonten bei örtlichen Bankinstituten
  • Laufende Erstellung und Überwachung der Betriebskostenabrechnungen
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Abgabe von turnusmäßigen Mieterhöhungserklärungen gemäß Mietverträgen
  • Erledigung des Schriftverkehrs mit den Mietern
  • Durchführung des laufenden außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnwesens
  • Führung der Mietkautionen
  • Pünktliche Bezahlung aller das Objekt betreffenden Bewirtschaftungskosten nach vorheriger Prüfung
  • Prüfung des Versicherungsbedarfs des Objektes, Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, Abwicklung von Schadensfällen mit Versicherungsgesellschaften und Dritten
  • Erstellung einer objektgerechten Hausordnung und Überwachung der Einhaltung
  • Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungspersonal, etc.)
  • Erstellung monatlicher Abrechnungen sowie jährlicher Abrechnung in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Monatliche Mietauszahlung an den Eigentümer in Höhe des jeweiligen Monatssaldos laut Abrechnung
  • Abschluss sämtlicher im Rahmen der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Verträge wie z.B. Winterdienst, Aufzugswartung, Heizungswartung, etc.

Technische Verwaltung

  • Ermittlung und Feststellung des Objektzustandes zum Vertragsbeginn
  • Laufende Überwachung des Objektzustandes
  • Vergabe und Überwachung aller erforderlichen Reparatur- und Wartungsarbeiten
  • Durchführung von turnusmäßigen Objektbegehungen
  • Vorausplanung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Allgemeines

  • Beratung in allgemeinen Immobilienfragen
  • Unterhaltung einer Vermögenshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 200.000,00 Euro

WEG-Verwaltung

A ) GRUNDLEISTUNGEN

Grundleistungen gemäß § 27 Absatz 1 und 2 WEG

1. WIRTSCHAFTSPLAN

Erstellung eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten / Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder- / Teileigentum. Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr, sofern nichts anderes geregelt ist.

2. JAHRESABRECHNUNG

  • Erstellung der Jahresabrechnung

3. EIGENTÜMERVERSAMMLUNG

  • Durchführung von Eigentümerversammlungen

4. HAUSORDNUNG

  • Durchführung der beschlossenen Haus- / Nutzungsordnungen

5. ÜBERWACHEN DER VERTRÄGE DER GEMEINSCHAFT

  • Betreuung und Überwachung der Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft

6. GELDVERWALTUNG

  • Führung der Giro- und Anlagekonten der Gemeinschaft

7. RECHNUNGSKONTROLLE UND ANWEISUNG

  • Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen

8. BUCHFÜHRUNG

  • Einrichtung einer ordnungsgemäßen BuchhaltungDies beinhaltet insbesondere:
    • Das Führen und Abrechnen von
      • Hausgeldkonten je Sonder- / Teileigentum
      • Einnahmekonten für Erträge
      • Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer)
      • Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel
      • Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung)
      • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
    • Buchen der Bankbewegungen
    • Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung
    • Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder- / Teileigentum in die Einzel- / Jahresabrechnung.

9. TECHNISCHE KONTROLLEN AM GEMEINSCHAFTSEIGENTUM

  • Technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage

10. AUFTRAGSVERGABE

  • Empfehlung bei der Auswahl technischer Lösungen
  • Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder- / Gemeinschaftseigentum.

11. AUFTRAGSVERGABE

  • Laufende Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund Beschlussfassung

12. ÜBERWACHUNG

  • Überwachung der Termine bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen

13. SOFORTMASSNAHMEN

  • In dringenden Fällen wie z.B. Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden
  • Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.

14. SCHLÜSSEL-BESTELLUNGEN

  • Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheitsschließanlage

15. SICHERHEITSEINRICHTUNGEN

  • Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. betreffend
    • die Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter),
    • die Aufzüge (Haupt- und Zwischenprüfungen, sowie Noteinrichtungen),
    • die Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierungen),
    • die Lüfter- und CO 2-Anlagen (z.B. in Tiefgaragen, Läden- und Kellerräumen),
    • die Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage),
    • die kraftbetätigten Garagentore,
    • die Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwasserleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugklappen in den Treppenhäusern etc.,

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