Fragen zur Hausverwaltung
Was ist das Hausgeld?
Hausgeld muss jeder Wohnungseigentümer bezahlen. Das sollte bereits vor einem Kauf mit eingeplant werden. Die Höhe des Hausgeldes wird von der Hausverwaltung in einem Wirtschaftsplan festgelegt, welcher durch die Eigentümergemeinschaft genehmigt / beschlossen wird.
Hierbei handelt es sich um eine Nebenkostenabschlagszahlung für den Eigentümer, welche neben den umlagefähigen Betriebskosten wie z.B. Heizung, Versicherungen, Hausmeister, etc. auch nicht umlagefähige Nebenkosten wie Rücklagenzufuhr, Hausverwaltung und Kontoführungsgebühren beinhaltet. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erfolgt eine Abrechnung durch den zuständigen Verwalter. Überschüsse werden natürlich zurückerstattet, fehlende Beträge müssen entsprechend nachgezahlt werden.
Was ist eine Eigentümerversammlung?
Normalerweise findet einmal im Jahr eine ordentliche Eigentümerversammlung statt. Hier treffen sich die einzelnen Eigentümer der verschiedenen Einheiten (Wohnungen, Gewerbe, Stellplätze) um die Wünsche und Willen der Eigentümergemeinschaft festzulegen.
Hierbei werden u.a. die Betriebskostenabrechnung und der Wirtschaftsplan beschlossen, der Verwalter entlastet und evtl. anfallende Instandhaltung- / Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen besprochen und beschlossen. Gibt es Neuigkeiten rund um die Anlage oder spezifische Gesetzesänderungen, werden die Eigentümer entsprechend informiert. In dringenden Angelegenheiten kann auch eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden, um schnellstmöglich handeln zu können. Dies macht vor allem bei akuten Instandsetzungs- / haltungsmaßnahmen Sinn.
Alle besprochenen / beschlossenen Punkte werden protokolliert und eine Niederschrift an alle Eigentümer versandt, auch an diejenigen, welche nicht anwesend waren
Ich kann nicht zur Eigentümerversammlung kommen
Sollten Sie einmal verhindert sein und nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, regelt die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft eine Bevollmächtigung Dritter. In der Einladung zur Versammlung liegt bereits ein Vordruck bei, welcher im Original unterzeichnet vor der Versammlung an die Hausverwaltung überreicht werden muss.
Wie muss mit dem Mieter abgerechnet werden ?
Auf der Betriebskostenabrechnung finden Sie auch eine Position, welche die gesetzlich umlagefähigen Betriebskosten beinhaltet. Auf unserer Abrechnung sind all diese Positionen mit der „Zwischensumme umlagefähig“ zusammen gefasst. Diese Kosten können auf den Mieter umgelegt werden. Weiter muss beachtet werden, dass eventuell anfallende Gebühren wie z.B. Müll und Wasser bei Direktbezug durch den Eigentümer mit dem Mieter zusätzlich verrechnet werden können. Auch die Grundsteuer kann zeitanteilig vom Mieter verlangt werden. Beachten Sie, dass hierfür der abgeschlossene Mietvertrag ausschlaggebend ist.
Was muss bei einem Nutzerwechsel beachtet werden ?
Steht ein Eigentums- oder Mieterwechsel an, benötigen wir sämtliche Daten zu diesem Vorgang. Hier die wichtigsten im Überblick:
- Namen und Vornamen des neuen Eigentümers / Mieters
- Komplette Anschrift des neuen Eigentümers
- Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail, etc.)
- Personenzahl
- Nutzen- / Lastenübergabe bzw. Stichtag
- Zählerstände von Heizung, Warm- und Kaltwasser
Einen Vordruck finden Sie in unserem Downloadbereich.
Bei Verkauf / Übertragung der Wohnung benötigen wir einen Nachweis (z.B. Kaufurkunde, Auszug aus dem Kaufvertrag, etc.).
Dürfen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum einfach beauftragt werden ?
Nein! Schäden oder Mängel am Gemeinschaftseigentum sind zwingend der Hausverwaltung zu melden. Wir kümmern uns unverzüglich darum und leiten die notwendigen Schritte unter Berücksichtigung evtl. Wartungsverträge und Gewährleistungsansprüche ein.
Sollte trotzdem selbst ein Handwerker beauftragt werden gilt grundsätzlich „Auftraggeber zahlt“.
Was tun bei Schlüsselverlust ?
In den meisten Anlagen ist eine gesicherte Schließanlage verbaut. Benötigen Sie weitere Schlüssel oder Schließzylinder können diese vom Eigentümer über die Hausverwaltung bestellt werden.
Wurde ein Schlüssel gestohlen oder verloren, melden Sie den Verlust unverzüglich bei Ihrem Vermieter und der Hausverwaltung. Bei Diebstahl empfehlen wir eine entsprechende Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle.
Was sind Rücklagen ?
Jedes Haus benötigt nach der Zeit einen frischen Anstrich. Um Reparaturen bezahlen zu können, muss eine sogenannte Instandhaltungsrücklage gebildet werden. Hiervon werden Instandhaltungs- und setzungsarbeiten im gemeinschaftlichen Eigentum beglichen. Hierzu zählt z.B. die Heizungsanlage, die Fassade oder das Treppenhaus.
Je nach beschlossenem Verteilerschlüssel (in der Regel nach Miteigentumsanteilen) zahlt jeder Eigentümer regelmäßig seinen Anteil in das „große Sparschwein“ der Gemeinschaft.
Bei einem Wohnungsverkauf / Eigentumsübertragung geht die Einzelrücklage (Anteil der Wohnung) auf den neuen Eigentümer über. Diese kann nicht ausbezahlt werden.