Energieausweis

Bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis - wann braucht man welchen?

Wer braucht welchen Energieausweis?
Sie benötigen einen Energieausweis
– für Neubauten, die nach dem Jahr 2008 errichtet wurden
– bei Verkauf und Vermietung von Altbauten
Bei Häusern, die 2008 oder später gebaut wurden, wird ein bedarfsorientierter Energieausweis benötigt. Häuser, die vor dem Jahr 2008 gebaut wurden, gelten als Altbau. Hier gilt es jedoch zu unterscheiden. Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und nicht eingehaltener Wärmeschutzverordnung ist, wie bei Neubauten auch, ein bedarfsorientierter Energieausweis nötig. Für Altbauten mit weniger als fünf Wohnungen und gleichzeitig eingehaltener Wärmeschutzverordnung sowie Altbauten mit mindestens fünf Wohnungen gilt der verbrauchsorientierte Energieausweis.

Verbrauchsorientierter vs. bedarfsorientierter Energieausweis
Der bedarfsorientierte Energieausweis fußt auf einem technischen Gutachten und kostet ca. zwischen ca. 150 und 1.000 Euro. Der Betrag differiert je nach Bundesland, Anbieter und Aufwand. Dabei muss das billigste Angebot nicht unbedingt das Beste sein.
Der verbrauchsorientierte Ausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen 3 Jahre und kostet zwischen ca. 30 Euro und 100 Euro.
Eigentümern, die bei einer Vermietung oder einem Verkauf keinen vollständigen, korrekten und zulässigen Energieausweis vorlegen können, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Der Energieausweis

Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.

Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in einem vorgeschriebenen Umfang in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Es drohen sonst empfindliche Bußgelder.``

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