Fragen zum Mietvertrag
Wie kündige ich meinen Mietvertrag/ Fristen?
Die Kündigung des Mietvertrages muss grundsätzlich schriftlich erfolgen und von allen Mietparteien unterschrieben werden.
Mieter können ihre Wohnung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Monats kündigen.
Kann ich einen Nachmieter stellen?
Grundsätzlich hat jeder Mieter die Möglichkeit einen Nachmieter zu stellen. Nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen überprüfen wir diese und treffen eine Entscheidung.
In jedem Fall muss jedoch eine Wohnungsvorabnahme erfolgen.
Darf ich einen Untermieter aufnehmen?
Eine Untervermietung darf nur mit Einwilligung des Vermieters erfolgen.
Sobald Sie an einer Untervermietung in Ihrer Wohnung Interesse haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an uns und wir prüfen den Sachverhalt. Ein Untermieter kann nicht in den Mietvertrag aufgenommen werden – wir erteilen lediglich eine Untermietgenehmigung.
Kann ich meinen Partner in den Untermietvertrag mit aufnehmen?
Bitte stellen Sie eine schriftliche Anfrage für die Aufnahme des Partners als Hauptmieter in den Mietvertrag.
Nach Prüfung aller erforderlichen Unterlagen und Genehmigung durch den Vermieter senden wir Ihnen einen Nachtrag zum Mietvertrag, der von allen beteiligten Personen unterschrieben werden muss.
Ich habe Fragen zu der Betriebskosten/ Heizkostenabrechnung oder bin mit meiner Miete in Verzug. An wen wende ich mich ?
Gerne können Sie sich an unsere zuständigen Sachbearbeiterinnen per Post oder Telefon wenden.
In Ihrem Mietvertrag ist die für Sie zuständige Mitarbeiterin genannt und hilft Ihnen gerne bei Fragen. Bei Mietzahlungsverzögerungen sollten Sie uns umgehend ansprechen, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.
Darf ich Haustiere halten ?
In der Regel stellt die Haltung von Kleintieren, wie zum Beispiel Meerschweinchen oder Fische, kein Problem dar und diese können in angemessener Anzahl in der Wohnung ohne eine Genehmigung gehalten werden. Wenn Sie sich jedoch einen Hund oder eine Katze anschaffen wollen, müssen Sie vorab einen schriftlichen Antrag stellen, welcher vom Vermieter genehmigt werden muss. Nach Prüfung des Sachverhaltes erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Hunde nach der Berliner Hundeverordnung, also Listenhunde und deren Mischlinge, sind grundsätzlich nicht erlaubt und erhalten keine Genehmigung.
Was kann ich bei Ruhestörung oder anderen Problemen tun ?
In erster Linie sollten Sie das persönliche Gespräch zu Ihren Nachbarn suchen und durch Kommunikation eine Lösung finden, welche alle Beteiligten zufrieden stellt.
Sollten die Probleme allerdings anhalten, können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter in der Sachbearbeitung wenden. Nach Prüfung des Sachverhaltes und Einschätzung der Situation arbeiten unsere Mitarbeiter gemeinsam mit Ihnen an einer Problemlösung, die das Leben miteinander in einem Haus erleichtert und gegebenenfalls wieder verbessert.
Welche Unterlagen sind bei Interesse an einer Wohnung notwendig?
Wenn Sie Interesse an einer unserer Wohnungen haben, benötigen wir folgende Unterlagen:
– Kopie des gültigen Personalausweises
– Mieterselbstauskunft
– aktuelle Schufa
– Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres aktuellen bzw. vorherigen Vermieters
– aktuelle Einkommensnachweise
Wie melde ich einen Schaden?
Benutzen Sie unser Mängelformular im Downloadbereich oder schicken Sie uns eine formlose Schadensmeldung per E-Mail an info@diekmeier-immobilien.de. Formular unten auf der Seite.